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Böllerverbot im Innerort an Silvester und Neujahr

Feuerwerkverbot im Innerort

Silvester 2024/2025

Der Markt Bad Abbach erlässt folgende Allgemeinverfügung

Der Markt Bad Abbach erlässt ein allgemeines Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse, F2, F3, F4 im Bereich der Fußgängerzone im Innerort gem. Lageplan während der Zeit vom 31.12.2024, 10.00 Uhr (Silvester) bis Montag, 01.01.2025, 18.00 Uhr (Neujahr) für die Straßen:

  •  Hintere Marktstraße (Teil)
  •  Am Markt (komplett)
  •  Kufergassl (komplett)
  •  Apothekergassl (komplett)
  •  Prahlergassl (komplett)
  •  Mühlbachweg (komplett)
  •  Mühlbachparkplatz (komplett)

Die Allgemeinverfügung ist damit begründet, dass in der Silvesternacht eine öffentliche Veranstaltung (Silvesterparty) im Innerort unter freiem Himmel stattfindet. Angesichts der erwarteten großen Besucherzahl, kann für den Schutz von Leib und Leben der Besucher, aber auch der im Innerort vorhandenen Sachwerte, der Eintritt der Bestandskraft nicht abgewartet werden.


Amtliche Bekanntmachungen

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