26. Februar 2025
Die Abfallbehälter auf den gemeindlichen Friedhöfen in Bad Abbach, Lengfeld, Poikam, Oberndorf und Dünzling sind ausschließlich für Abfälle bestimmt, die direkt auf den Friedhöfen anfallen. Eine Nutzung für private Entsorgungen ist nicht gestattet.
Leider wurde wiederholt festgestellt, dass private Abfälle in den Friedhofsbehältern entsorgt werden. Wir weisen darauf hin, dass dies gemäß §31 Buchst. d) der Friedhofssatzung untersagt ist und bei Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sollten Sie beobachten, dass private Abfälle auf den Friedhöfen entsorgt werden, informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung unter 09405/9590-22 oder -24 bzw. per E-Mail standesamt@bad-abbach.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!