16. April 2025
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel. Dem Erhalt natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse kommt dabei große Bedeutung zu. Nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, alle sechs Jahre (aktueller Berichtszeitraum 2025-2030) einen Bericht an die EU-Kommission zu übermitteln, der Aussagen zum Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten enthält.
Das FFH-Monitoring ist eine wesentliche Grundlage dieses Berichts und dient der Überwachungspflicht nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie. In diesem Zusammenhang besteht für Bayern die Notwendigkeit, die Insekten-, Amphibien-, Reptilien- und Pflanzenarten (inkl. Moose) nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie zu untersuchen. Das Monitoring erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Dabei befinden sich auch im Gemeindegebiet Bad Abbach eine oder mehrere dieser Stichprobenflächen einer oder mehrerer Arten.