Menü schließen
Suche

KEXI Bad Abbach - Teugn startet am 1. Juni

KEXI Bad Abbach - Teugn

01. Juni 2024

Gemeinschafts-KEXI Bad Abbach – Teugn geht an den Start
KEXI ab 1. Juni 2024 im gesamten Gemeindegebiet von Bad Abbach und Teugn unterwegs


Ab Samstag, den 1. Juni 2024 ist der nachfrageorientierte On-Demand-Verkehr KEXI (Landkreis Kelheim Express Individuell) mit 166 zusätzlichen Haltepunkten auch im gesamten Gemeindegebiet von Bad Abbach und Teugn verfügbar. Am Vortag wurde das neue Bediengebiet feierlich in Betrieb genommen.
„Seit nun mehr vier Jahren fährt KEXI in der Kreisstadt Kelheim, einige Zeit später wurde das System auch in Neustadt an der Donau eingeführt. 2023 wurde KEXI dann auch flächendeckend in elf Clustern auf den ganzen Landkreis Kelheim ausgeweitet. Das Erfolgsmodell hat unseren Landkreis entscheidend verändert und macht die Menschen mobiler. Umso mehr freut es mich, dass KEXI jetzt auch speziell im Gemeindegebiet von Bad Abbach und Teugn an den Start geht.“ so Landrat Martin Neumeyer.


Das neue KEXI-Bediengebiet ist in drei Zonen unterteilt. Fahrten zwischen den einzelnen Haltepunkten können individuell und auch zonenübergreifend gebucht werden. Die Höhe des Fahrpreises ist zonenbezogen, d.h. für Fahrten innerhalb einer Zone gilt der jeweilige Zonentarif, führt die Fahrt von einer Zone in eine andere Zone wird der jeweils höhere Zonenpreis berechnet (z.B. ein Einzelticket für eine Fahrt von Zone 1 in Zone 2 kostet für Erwachsene 4 Euro, von Zone 3 in Zone 1 demzufolge 5 Euro). Der Fahrpreis kann bargeldlos über die KEXI-App oder direkt beim Fahrpersonal bezahlt werden. Auch das Deutschlandticket wird anerkannt. Fahrgäste müssen jedoch bereits bei ihren Buchungen angeben, dass sie es nutzen möchten. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht mehr möglich.

"Wir freuen uns über die nächste gute Zusammenarbeit, dieses Mal beim gemeindeübergreifende Angebot des KEXI." verkündeten Dr. Benedikt Grünewald, Bürgermeister von Bad Abbach und Manfred Jackermeier, Bürgermeister von Teugn, einstimmig bei ihren Ansprachen. Der KEXI ist in Bad Abbach und Teugn von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr verfügbar, freitags von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen werden keine Fahrten durchgeführt.

KEXI (Landkreis Kelheim Express Individuell) ist ein On-Demand-Service, der individuelle Fahrtwünsche auf Abruf ermöglicht und den klassischen Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Kelheim bedarfsgerecht und effizient ergänzt.  Fahrten mit KEXI können flexibel, d.h. ohne festen Strecken- und Zeitplan, gebucht werden. KEXI sammelt dabei Fahrtanfragen in einem bestimmten Zeitfenster, sodass sich Fahrgäste mit ähnlichem Ziel die Fahrt gegebenenfalls teilen. Durch das Bündeln von Fahrten, sog. „Ridesharing“, können Fahrzeuge optimal ausgelastet und somit Straßen und Umwelt entlastet werden.

Alle Fahrten mit KEXI können einfach und schnell per App gebucht werden. Vor Abschluss der Buchung werden die nächstgelegene Starthaltestelle, die Anfahrt des Fahrzeugs in Echtzeit sowie die geschätzte Ankunftszeit am Zielwunschort angezeigt. KEXI kann aber auch bequem per Anruf über die Mobilitätszentrale angefordert werden. Das KEXI-Team ist von Montag bis Samstag unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 9999800 erreichbar und nimmt in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr Anfragen und Buchungswünsche entgegen. Reservierungen können bis zu sieben Tage im Voraus vorgenommen werden.

KEXI wird vom Bayerischen Staatsministerium über das Förderprogramm „Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr“ und vom Regionalmanagement Bayern gefördert.

Mehr Informationen über KEXI (Haltestellen, Preise, etc.) sind unter  www.kexi.de abrufbar, über die gebührenfreie Rufnummer 0800 9999800 in der KEXI-Mobilitätszentrale erhältlich und natürlich auf der KEXI-App.

KEXIKEXI Bad Abbach - TeugnFlexibles Mobilitätskonzept

Amtliche Bekanntmachungen

mehr erfahren