Gilt ab 1. April 2025
Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge ab dem 1. April 2025
Ab dem 01.04.2025 dürfen Elektrofahrzeuge mit dem E-Kennzeichen (die nach dem § 4 EmoG gekennzeichnet sind), in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung einer Parkscheibe KOSTENFREI parken, ohne eine Parkgebühr zu entrichten.
- Sollte die Parkdauer die drei Stunden jedoch überschreiten, fallen für die zusätzliche Parkzeit die normalen Parkgebühren an.
- Es muss ein Ticket gezogen werden, ob bargeldlose Zahlung mit der Handy-App oder bar, beides direkt am Parkscheinautomaten.
Wichtig - diese Regelung gilt in Bad Abbach nur für folgende Bereiche (siehe Bilder):
- Schotterparkplatz (Kaiser-Karl-V.-Allee)
- Parkplatz Rondell vorm Kurhaus (Kaiser-Karl-V.-Allee 5)
- Parkplatz hinterm Kurhaus (Kaiser-Karl-V.-Allee)