Die Fläche auf unserem Burgberg steht für private als auch gewerbliche Veranstaltungen, Feste, Theater, Dreharbeiten, Ähnliches auf öffentlichem Grund zur Verfügung. Es wird in folgende Veranstaltungsflächen unterteilt:
- an der Feuerstelle
- Südseite unter den Bäumen
- am Turm
- hinter (unterhalb) dem Turm
- in der Ausgrabung
Ein offenes Feuer ist am Burgberg ausschließlich an der dafür vorgesehenen Feuerstelle erlaubt. Der Im Bereich unterhalb des Turms werden keine Mäharbeiten vorgenommen.
Allgemeines:
- für die private Nutzung ist eine schriftliche Genehmigung bei der Gemeinde einzuholen
- während der Nutzung ist eine Kaution von 200 Euro zu hinterlegen
- die Erlaubnis zur Entzündung eines offenen Feuers erfolgt unter Vorbehalt und kann wegen Trockenheit jederzeit widerrufen werden
Zuständige Abteilungen für die Abwicklung:
- Ordnungsamt
- Kasse
- Bauhof
Herr Markus Jakomet