Die Abfallbehälter auf den gemeindlichen Friedhöfen sind ausschließlich für Abfälle bestimmt, die direkt auf den Friedhöfen anfallen. Eine Nutzung für private Entsorgungen ist nicht gestattet.
Die Abfallbehälter auf den gemeindlichen Friedhöfen sind ausschließlich für Abfälle bestimmt, die direkt auf den Friedhöfen anfallen. Eine Nutzung für private Entsorgungen ist nicht gestattet.