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Amtliche Bekanntmachungen

Alle amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Bad Abbach werden rechtswirksam hier veröffentlicht.

Allgemeinverfügung über ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände in der Fußgängerzone

vom 31.12.2024, 10:00 Uhr, bis 01.01.2025, 18:00 Uhr

1.Der Markt Bad Abbach erlässt hiermit ein allgemeines Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse, F2, F3, F4 im Bereich der Fußgängerzone im Innerort gem. Lageplan während der Zeit vom 31.12.2024, 10:00 Uhr (Silvester) bis Montag, 01.01.2025, 18:00 Uhr (Neujahr) für die Straßen

- Hintere Marktstraße (Teil)

- Am Markt (komplett)

- Kufergassl (komplett)

- Apothekergassl (komplett)

- Prahlergassl (komplett)

- Mühlbachweg (komplett)

- Mühlbachparkplatz (komplett)

2. Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 wird angeordnet.

 

Allgemeinverfügung über ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände in der Fußgängerzone vom 31.12.2024, 10:00 Uhr, bis 01.01.2025, 18:00 Uhr

Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) "Ab

Bekanntmachung Beschluss zur Aufstellung Bebauungsplan "Ab in den Süden und SO Pension"

Bekanntmachung zum Wasserrecht - Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Donau

Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Donau, Fluss-km 2.395,8 bis 2.432,3 {Gewässer I. Ordnung), auf dem Gebiet des Marktes Bad Abbach, der Gemeinde Saal a. d. Donau, der Stadt Kelheim und der Stadt Neustadt a. d. Donau im Landkreis Kelheim nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz {WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz {BayWG) durch Erlass einer Verordnung

Download für die Bekanntmachung Wasserrecht - Überschwemmungsgebiete

Bekanntmachung über den Beschluss der Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt B"

Der Marktgemeinderat Bad Abbach hat am 27.04.2021 beschlossen den o.g. Bebauungsplan zu ändern.

Das Ziel der Änderung ist es, den Innerort als Einkaufsstandort zu erhalten und zu stärken, die Aufenthaltsqualität attraktiver zu gestalten und wieder mehr zu beleben... (siehe pdf-Datei)

Download der Bekanntmachung

Bekanntmachung über den Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne "Altstadt A + C"

1. Altstadt A mit Deckblatt Nr. 1 durch Deckblatt Nr. 2
2. Altstadt C mit den Deckblättern 1-5 durch Deckblatt Nr. 6

Download der Bekanntmachung

Bekanntmachung zum Wasserrecht

Verlängerung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Donau von Fluss-km 2.393,8 bis 2.434,0 im Bereich der Stadt Neustadt a. d. Donau, der Stadt Kelheim, der Gemeinde Saal a. d. Donau und des Marktes Bad Abbach, Landkreis Kelheim

Mit Bekanntmachung vom 12.07.2018, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kelheim Nr. 16 vom 20.07.2018, ist das vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelte Überschwemmungsgebiet der Donau von Fluss-km 2.393,8 bis 2.434,0 im Bereich der Stadt Neustadt a. d. Donau, der Stadt Kelheim, der Gemeinde Saal a. d. Donau und des Marktes Bad Abbach bekannt gemacht worden und somit seit dem 20.07.2018 gemäß § 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 47 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vorläufig gesichert.

Die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes endet grundsätzlich sobald eine Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird (Art. 47 Abs. 4 Satz 1 BayWG). Sie endet spätestens mit Ablauf von fünf Jahren (Art. 47 Abs. 4 Satz BayWG). Gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 3 BayWG kann im begründeten Einzelfall die Frist um höchstens zwei Jahre verlängert werden. 

Aktuell liegen die eingegangenen Einwendungen bei Wasserwirtschaftsamt Landshut zur Stellungnahme vor. Für eine präzise Bearbeitung der Einwendungen sind Vor-Ort-Besichtigungen der betroffenen Grundstücke unabdingbar. Diese finden derzeit statt. Aufgrund der Vielzahl der im Festsetzungsverfahren eingegangenen Einwendungen und der Notwendigkeit der Besichtigung vor Ort durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut nimmt die Ausarbeitung der Stellungnahme noch einige Zeit in Anspruch. 

Ein Abschluss des Festsetzungsverfahrens einschließlich Erörterungstermin bzw. Onlinekonsultation bis zum Auslaufen der vorläufigen Sicherung zum 19.07.2023 ist deshalb nicht möglich. Das Landratsamt Kelheim verlängert daher die vorläufige Sicherung um zwei Jahre. Diese endet spätestens und endgültig mit Ablauf des 19.07.2025.   

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