Verlängerung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Donau von Fluss-km 2.393,8 bis 2.434,0 im Bereich der Stadt Neustadt a. d. Donau, der Stadt Kelheim, der Gemeinde Saal a. d. Donau und des Marktes Bad Abbach, Landkreis Kelheim
Mit Bekanntmachung vom 12.07.2018, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kelheim Nr. 16 vom 20.07.2018, ist das vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelte Überschwemmungsgebiet der Donau von Fluss-km 2.393,8 bis 2.434,0 im Bereich der Stadt Neustadt a. d. Donau, der Stadt Kelheim, der Gemeinde Saal a. d. Donau und des Marktes Bad Abbach bekannt gemacht worden und somit seit dem 20.07.2018 gemäß § 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 47 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vorläufig gesichert.
Die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes endet grundsätzlich sobald eine Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird (Art. 47 Abs. 4 Satz 1 BayWG). Sie endet spätestens mit Ablauf von fünf Jahren (Art. 47 Abs. 4 Satz BayWG). Gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 3 BayWG kann im begründeten Einzelfall die Frist um höchstens zwei Jahre verlängert werden.
Aktuell liegen die eingegangenen Einwendungen bei Wasserwirtschaftsamt Landshut zur Stellungnahme vor. Für eine präzise Bearbeitung der Einwendungen sind Vor-Ort-Besichtigungen der betroffenen Grundstücke unabdingbar. Diese finden derzeit statt. Aufgrund der Vielzahl der im Festsetzungsverfahren eingegangenen Einwendungen und der Notwendigkeit der Besichtigung vor Ort durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut nimmt die Ausarbeitung der Stellungnahme noch einige Zeit in Anspruch.
Ein Abschluss des Festsetzungsverfahrens einschließlich Erörterungstermin bzw. Onlinekonsultation bis zum Auslaufen der vorläufigen Sicherung zum 19.07.2023 ist deshalb nicht möglich. Das Landratsamt Kelheim verlängert daher die vorläufige Sicherung um zwei Jahre. Diese endet spätestens und endgültig mit Ablauf des 19.07.2025.