Im Jahr 1007 gründete Kaiser Heinrich II. das Bistum Bamberg, das er daraufhin mit umfangreichem Besitz ausstatten musste. Zu diesem Zweck verschenkte bzw. übereignete er mehrere Orte an das neu gegründete Bistum und dessen ersten Bischof Eberhard, den Heinrich selbst eingesetzt hatte. So kam es, dass auf der Synode von Frankfurt 1007 der „Locus Ahabah“, also der Ort Abbach, in die Hände Bambergs überging.
Hier finden Sie die vollständige Übersetzung der Schrift von Dr. Alfons Kraus - Inhalt der Urkunde:
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit.
Heinrich durch göttlich obwaltende Güte König.
Durch heilsamste Anweisungen der heiligen Schrift werden wir unterrichtet und ermahnt, die zeitlichen Güter zu verlassen, die irdischen Bequemlichkeiten hinten anzustellen und darnach zu streben, die unermesslichen Besitztümer im Himmel zu erreichen. Darum haben wir, dem Herrenauftrag kein taubes Gehör bietend und dem göttlichen Ratschluss folgend, einen gewissen Ort unseres väterlichen Erbes mit dem Namen Bamberg durch Erhebung zum Sitz und Gipfel der Bischofsgewalt vorangetrieben und haben durch Römische Autorität und mit Zustimmung des ehrwürdigen Bischofs Heinrich von Würzburg und ebenso mit der gleichen allgemeinen Zustimmung all unser Gläubigen, der Erzbischöfe wie der Bischöfe und Äbte, als auch durch Ratschlag und Beschluss der Herzöge und Grafen, zu Ehren der heiligen Gottesmutter Maria und der hl. Apostel Peter und Paul, sowie der Märtyrer Kilian und Georg festgesetzt und bekräftigt, dass dort eine lebendige Erinnerung unserer selbst und unserer Eltern stattfände und ein heilsames Opfer für die Lasten aller Rechtgläubigen dargebracht werde. Daher wisse sowohl die gegenwärtige Generation aller unserer Gläubigen als auch die in der Zukunft Folgenden, dass wir einen gewissen Ort unseres Besitzes, genannt Ahabah im Gau ... und im Herzogtum ...gelegen an jenen oben genannten Bischofsitz Bamberg mit allen seinen Zugehörungen und Anlagen, nämlich Gehöften, Dörfern, Kirchen, Knechten und Mägden, Plätzen, Gebäuden, bebauten und unbebauten Landstrichen, Wegen und unbegehbaren Gegenden, Aus- und Rückwegen, gesucht und ungesucht, mit Wäldern und Forstungen, Jagdgründen und Fischwassern, Mühlen, unbeweglichen und beweglichen Dingen und allem Übrigen, das richtig beschrieben oder bezeichnet werden kann zu irgendwelchem Nutzen durch den Auftragsbrief unserer Autorität, so sicher wir können, schenken und übereignen, nach Beseitigung der Widerrede aller, indem wir daher vorschreiben, dass der in Gott geliebte und des oft genannten Stuhles Bischof Eberhard fürderhin die freie Gewalt habe, auch alle seine Nachfolger, jenen Ort Ahabah mit all seinen Zugehörungen zu halten, besitzen und wie es ihm gefällt auf jede Weise zum Nutzen des Bistums zu benennen. Wenn aber einer, was ausgeschlossen sei, die Festigkeit unserer Schenkung herabsetzen und verletzen wollte, solle er am Jüngsten Tage mit unaussprechlicher Qual vor den Augen Gottes büßen. Damit das auch nicht passiert, sondern diese unsere Übergabe von allen unverletzt überdauere, haben wir daher angeordnet, dass diese feste, eigenhändig unterschriebene Urkunde mit dem Aufdruck unseres Siegels gefestigt werde.
Siegel des Herren Heinrich, des unbesiegten Königs, Eberhard, Kanzler, an Stelle des Erzbischofs Willigis habe ich es zur Kenntnis genommen. Gegeben an den 9. Kalenden, in der 5. Indiktion, im Jahr der Geburt des Herrn 1007, im 6. Jahr der Herrschaft Heinrichs II. Geschehen zu Frankfurt. Glücklich vollbracht. Amen.
(Das Originaldiplom, das diese Transaktion besiegelt, wurde am 1. November ausgestellt und befindet sich heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München. Eine Transkription kann in den Monumenta Germaniae Historica (MGH DD III, 146) nachgelesen werden.)